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Drittmengenabgrenzung bei eigener Stromerzeugung

Ab dem 1. Januar 2022 sind deutsche Unternehmen mit eigener Stromerzeugung nach §62b im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom durch mess- und eichrechtskonforme Messsysteme zu erfassen und im 15-Minuten Intervall von den Drittstrommengen abzugrenzen.

Von der Neuregelung zur Abgrenzung von Drittmengen sind praktisch alle Firmen betroffen, insbesondere:
• Anlagenbetreiber und Eigenerzeuger (BHKW, PV, Netzersatzanlage usw.)
• Unternehmen mit besonderer Ausgleichsregelung
• Unternehmen, die von einer reduzierten Stromsteuer profitieren
• Unternehmen, die eine reduzierte § 19 Umlage zahlen, mit dritten Stromverbrauchern auf ihrem Werksgelände.

Betroffen hiervon sind z.B. auch Stromverbräuche von:
• geleasten Maschinen, Anlagen oder Fahrzeugen
• an Dritte überlassenen Gewerbe- oder Büroräumen
• externen Handwerkern
• Getränkeautomaten

Geeignete Messmittel sind geeichte bzw. MID-konforme Stromwandler und Zähler mit PTB-A 20.1 und PTB-A 50.7 Zulassung.
Der EMU Professional II LP verfügt über die notwendigen Funktionen.

EMU-ProII

Wandlermessung N/1A und N/5A oder Direktmessung bis 100A Merkmale • PTB-A 20.1 und PTB-A 50.7 Zulassung• MID B+D Zulassung• 15 Minuten-Lastgangspeicher mit Speichertiefe von über 3 Jahren• TCP/IP Schnittstelle mit integriertem Webserver, NTP, Modbus TCP und API• Logbuch für eichrechtsrelevante Events und Konfigurationsänderungen• beleuchtetes, großes und gut ablesbares LCD Display• Umweltklassen: E2, M

02330 - 60 66 46
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