Aktuelles über Lindner Elektronik GmbH aus Herdecke

Drittmengenabgrenzung bei eigener Stromerzeugung – Was Unternehmen beachten müssen


Seit dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen in Deutschland, die ihren Strom selbst erzeugen, verpflichtet, diesen gemäß §62b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) exakt zu erfassen und von Drittstrommengen abzugrenzen. Die Erfassung muss dabei in 15-Minuten-Intervallen erfolgen und mithilfe mess- und eichrechtskonformer Systeme erfolgen. Von dieser Regelung sind nahezu alle Unternehmen betroffen, insbesondere solche mit Blockheizkraftwerken, Photovoltaikanlagen oder Netzersatzanlagen. Auch Firmen, die von Ausnahmeregelungen wie der besonderen Ausgleichsregelung, reduzierter Stromsteuer oder einer gesenkten §19-Umlage profitieren, sind verpflichtet, Drittverbräuche eindeutig zu identifizieren. Drittverbrauch liegt beispielsweise vor, wenn Strom von externen Dienstleistern genutzt wird oder an Dritte vermietete Räume oder Maschinen betrieben werden.

EMU Professional II LP – Die passende Lösung für gesetzeskonforme Messung


Um den Anforderungen gerecht zu werden, sind geeichte oder MID-konforme Messsysteme notwendig.

Der EMU Professional II LP  bietet hierfür die passenden technischen Voraussetzungen:

  • Wandlermessung N/1A und N/5A oder Direktmessung bis 100A
  • PTB-A 20.1 und PTB-A 50.7 Zulassung
  • MID B+D Zulassung
  • 15-Minuten-Lastgangspeicher mit Speichertiefe über 3 Jahre
  • TCP/IP-Schnittstelle mit Webserver, NTP, Modbus TCP und API
  • Logbuch für eichrechtsrelevante Ereignisse und Änderungen
  • Großes, beleuchtetes LCD-Display für optimale Lesbarkeit
  • Umweltklassen: E2, M
Geräte Netzanalyse MMD98RCM
Telefon Icon

Sie möchten Ihre Energieflüsse effizienter gestalten? Kontaktieren Sie uns – die Experten von Lindner Elektronik GmbH beraten Sie gerne individuell und unverbindlich!

02330 606646