Spitzenlastmanagement - Lindner Elektronik GmbH
Spitzenlastmanagement aus Herdecke: Energiekosten clever senken mitLindner Elektronik
Ein gezieltes Spitzenlastmanagement kann für Unternehmen einen entscheidenden Unterschied bei den Energiekosten machen. Spitzenlastmanagementsysteme reduzieren den vom Leistungspreis abhängigen Bestandteil der Stromrechnung. Die höchste ¼h-Spitzenleistung eines Jahres wird bei der Berechnung zu Grunde gelegt. Das heißt, dass der durch zufälligen oder gleichzeitigen Betrieb von Maschinen und Anlagen entstehende ¼h-Spitzen-Leistungswert die Stromkosten für ein ganzes Jahr bestimmt. Auch durch atypische Netznutzung können Kunden ihre Netzentgelte reduzieren (das sogenannte Hochlastzeitfenster). Leistungskosten werden nicht mehr basierend auf ihrer eigentlichen Lastspitze, sondern nur auf der Lastspitze während der Hochzeiten berechnet.
Die intelligente Steuerung erfolgt über ein Trendberechnungsverfahren, das kontinuierlich analysiert, wie viel elektrische Leistung in Echtzeit zur Verhinderung einer Lastspitze reduziert werden kann. Die Lindner Elektronik GmbH aus Herdecke bietet hierfür maßgeschneiderte Systeme, die individuell auf den Betrieb zugeschnitten sind und eine direkte Entlastung der Stromrechnung ermöglichen.
Erfolgreiche Umsetzung durch Analyse und Systemintegration
Für den erfolgreichen Einsatz eines Energiemanagementsystems zur Spitzenlastoptimierung sind drei Schlüsselfaktoren entscheidend: Erstens muss der Stromliefervertrag auf Optimierungspotenzial geprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Leistungskomponente. Zweitens ist die Analyse des Lastgangs essenziell – sie zeigt, wann und wie oft Spitzen auftreten. Drittens liefert die Verbraucheranalyse wichtige Hinweise, wo im Betrieb Lastreduzierungen technisch umsetzbar sind. Wenn diese Punkte ineinandergreifen, rechnet sich der Einsatz eines Energiemanagementsystems von Lindner Elektronik GmbH. Neben der Senkung des leistungsbezogenen Strompreises werden Benutzungsstunden gleichzeitig erhöht – ein klarer Vorteil bei künftigen Vertragsverhandlungen. Zudem entfallen mögliche Zusatzkosten für Betriebsmittel und Baukostenzuschüsse.

§19 NEV nutzen: Zusätzliche Entlastung beim Netzentgelt sichern
Neben der direkten Kostenersparnis durch Spitzenlastoptimierung profitieren Unternehmen zusätzlich von den Möglichkeiten des § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (NEV). Bei atypischer Netznutzung (HLZF) kann eine Reduktion der Netzentgelte um mindestens 20 % erreicht werden. Erfüllt ein Betrieb sogar die Voraussetzungen – über 10 GWh Jahresverbrauch und mehr als 7.000 Benutzungsstunden – ist unter bestimmten Bedingungen sogar eine vollständige Befreiung vom Netznutzungsentgelt möglich. Die Experten der Lindner Elektronik GmbH in Herdecke beraten Sie hierzu kompetent und individuell. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und Einsparpotenziale nutzen!